Büro Hannover
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
LimousinenService Hannover
(Stand: 01.10.2021)
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
Business Limousine – LimousinenService Hannover
(Stand: 01.10.2021)
- Vertragsabschluß
- a) Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Einzelfirma LimousinenService Hannover den
verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der
folgenden Beförderungsbedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die
Firma LimousinenService Hannover zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LimousinenService Hannover vor. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist von 10 Tagen gegenüber LimousinenService Hannover die Annahme erklärt.
- b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von LimousinenService Hannover schriftlich oder
telefonisch bestätigt wird.
- c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
- Vergütung
- a) Die Chauffeuranmietung, sowie bei Bedarf die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet am
Firmensitz Roderbruchstraße 35, Hannover. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei
eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom Verlassen des
Firmensitzes bis zur Rückkehr. Entstandene Fahrtkosten zum/vom Einsatzort mit öffentlichen
Verkehrsmitteln werden gegen Beleg abgerechnet. Ist nur eine Hinfahrt erforderlich, sind die Kosten
der Rückfahrt mit der Deutschen Bundesbahn in 1.Klasse zu erstatten. Bei mehrtägigen Reisen sind
die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am
zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die
Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reisen.
- b) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut LimousinenService Hannover Tarifliste
vom 01.02.2019.
- c) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber
hinausgehende Zeit werden die Preise gem. der jeweils gültigen LimousinenService Hannover
berechnet
- Zahlungsbedingungen
- a) Die Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu
entrichten ist.
- b) Vor Antritt der Fahrt sind 50% des Fahrtgrundpreises zu zahlen.
- c) Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere
Zahlungsbestimmung vorliegt sofort ab Rechnungsdatum zu entrichten. Die Zahlung per Scheck gilt
als Zahlung erfüllungshalber.
- d) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen
Verfügung von LimousinenService Hannover an.
- e) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet LimousinenService Hannover den Kunden Zinsen i. H. v. 5
% über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für die 2. und jede
weitere Mahnung 15,00 € Mahngebühr.
- Stornierung
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen, wenn sie
von LimousinenService Hannover schriftlich bestätigt werden.
- a) Stornierungen bis einschließlich 18:00 Uhr des Vortages vor vertraglich bestimmten Antritt sind kostenfrei.
- b) Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet LimousinenService Hannover den vollen Fahrpreis.
- c) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet LimousinenService Hannover
unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen.
- d) Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei LimousinenService
Hannover an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von
LimousinenService Hannover schriftlich bestätigt wird.
- e) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
- Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen
beruhen auf einem Verschulden von LimousinenService Hannover oder des Chauffeurs.
- Beförderung
- a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
- b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
- c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von LimousinenService Hannover oder des Chauffeurs zuwider,
oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch
Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist LimousinenService Hannover oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet LimousinenService Hannover den
vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.
- Rücktritt
LimousinenService Hannover ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff.3 bestimmte
Anzahlung nicht leistet.
- Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden.
- Haftung von LimousinenService Hannover
- a) Für Schäden übernimmt LimousinenService Hannover keine Haftung, es sei denn die Schäden sind
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LimousinenService Hannover bzw. des Chauffeurs
zurückzuführen.
- b) Bei Sachschäden wird die Haftung von LimousinenService Hannover auf 500,00 EUR für jede
gefährdete Person begrenzt.
- c) Der LimousinenService Hannover kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Dritte
(Waschanlagen, Waschstraßen) entstehen. Hier sind die Betreiber der Anlagen für den korrekten
Betrieb zuständig.
- Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden Allgemeinen
Versicherungsbedingungen:
- a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme
- b) Insassenunfallversicherung:
25 000,00 € bei Tod
50 000,00 € bei Invalidität
- Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Hannover, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von LimousinenService Hannover ergeben, gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gerichtssprache ist Deutsch.
- Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der
Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall geltend diejenigen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel
am nächsten kommen