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Allgemeine Geschäftsbedingungen2021-10-11T15:55:24+02:00
Büro Hannover
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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
LimousinenService Hannover
(Stand: 01.10.2021)

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Business Limousine – LimousinenService Hannover

(Stand: 01.10.2021)

  1. Vertragsabschluß
  2. a) Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Einzelfirma LimousinenService Hannover den

verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der

folgenden Beförderungsbedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die

Firma LimousinenService Hannover zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LimousinenService Hannover vor. Der

Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der

Bindungsfrist von 10 Tagen gegenüber LimousinenService Hannover die Annahme erklärt.

  1. b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von LimousinenService Hannover schriftlich oder

telefonisch bestätigt wird.

  1. c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
  2. Vergütung
  3. a) Die Chauffeuranmietung, sowie bei Bedarf die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet am

Firmensitz Roderbruchstraße 35, Hannover. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei

eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom Verlassen des

Firmensitzes bis zur Rückkehr. Entstandene Fahrtkosten zum/vom Einsatzort mit öffentlichen

Verkehrsmitteln werden gegen Beleg abgerechnet. Ist nur eine Hinfahrt erforderlich, sind die Kosten

der Rückfahrt mit der Deutschen Bundesbahn in 1.Klasse zu erstatten. Bei mehrtägigen Reisen sind

die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am

zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die

Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reisen.

  1. b) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut LimousinenService Hannover Tarifliste

vom 01.02.2019.

  1. c) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber

hinausgehende Zeit werden die Preise gem. der jeweils gültigen LimousinenService Hannover

berechnet

  1. Zahlungsbedingungen
  2. a) Die Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu

entrichten ist.

  1. b) Vor Antritt der Fahrt sind 50% des Fahrtgrundpreises zu zahlen.
  2. c) Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig.

Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere

Zahlungsbestimmung vorliegt sofort ab Rechnungsdatum zu entrichten. Die Zahlung per Scheck gilt

als Zahlung erfüllungshalber.

  1. d) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen

Verfügung von LimousinenService Hannover an.

  1. e) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet LimousinenService Hannover den Kunden Zinsen i. H. v. 5

% über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für die 2. und jede

weitere Mahnung 15,00 € Mahngebühr.

  1. Stornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen, wenn sie

von LimousinenService Hannover schriftlich bestätigt werden.

  1. a) Stornierungen bis einschließlich 18:00 Uhr des Vortages vor vertraglich bestimmten Antritt sind kostenfrei.
  2. b) Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet LimousinenService Hannover den vollen Fahrpreis.
  3. c) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet LimousinenService Hannover

unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen.

  1. d) Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei LimousinenService

Hannover an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von

LimousinenService Hannover schriftlich bestätigt wird.

  1. e) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
  2. Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen

beruhen auf einem Verschulden von LimousinenService Hannover oder des Chauffeurs.

  1. Beförderung
  2. a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
  3. b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
  4. c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von LimousinenService Hannover oder des Chauffeurs zuwider,

oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch

Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist LimousinenService Hannover oder der Chauffeur berechtigt,

sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet LimousinenService Hannover den

vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

  1. Rücktritt

LimousinenService Hannover ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die

Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen

Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff.3 bestimmte

Anzahlung nicht leistet.

  1. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden.

  1. Haftung von LimousinenService Hannover
  2. a) Für Schäden übernimmt LimousinenService Hannover keine Haftung, es sei denn die Schäden sind

auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LimousinenService Hannover bzw. des Chauffeurs

zurückzuführen.

  1. b) Bei Sachschäden wird die Haftung von LimousinenService Hannover auf 500,00 EUR für jede

gefährdete Person begrenzt.

  1. c) Der LimousinenService Hannover kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Dritte

(Waschanlagen, Waschstraßen) entstehen. Hier sind die Betreiber der Anlagen für den korrekten

Betrieb zuständig.

  1. Versicherungsschutz

Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden Allgemeinen

Versicherungsbedingungen:

  1. a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme
  2. b) Insassenunfallversicherung:

25 000,00 € bei Tod

50 000,00 € bei Invalidität

  1. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Hannover, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von LimousinenService Hannover ergeben, gilt

das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gerichtssprache ist Deutsch.

  1. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der

Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall geltend diejenigen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel

am nächsten kommen

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